GOZ Endo/§2.
Die Endodontie steht für Zahnerhaltung auf einem sehr hohen fachlichen Niveau. Das Seminar geht bewusst über die reine endodontische Berechnung hinaus und widmet sich allen Möglichkeiten der Bemessung des zahnärztlichen Honorars. der Vereinbarung zahlreicher zahnärztlicher Leistungen nach § 2 GOZ.
Dazu zählt die rechtssichere Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ, die analoge Berechnung nicht in der GOZ beschriebener Leistungen nach §6 GOZ sowie die Gebührenbemessung mit Steigerungsfaktoren nach §5 Abs. 2 GOZ und die entsprechende Dokumentation. Ziel ist die Erzielung einer leistungsgerechten Bewertung, die Ihren Aufwand und Ihre Qualität fair abbildet.
Anhand von Fallbeispielen werden Tipps zur Patientenkommunikation, rechtssicheren Honorarvereinbarung und Fehlervermeidung gegeben.